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BGH, 09.01.1987 - 2 StR 703/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bedeutung des Überschreitens der Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch für die Bestimmung des Beginns fortgesetzter Handlungen - Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" bei nicht genauer Bestimmbarkeit der Anzahl der Tatakte
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.02.1983 - 3 StR 503/82
Auslegung einer Rechtsmittelerklärung - Vorraussetzungen für die Annahme eines …
Auszug aus BGH, 09.01.1987 - 2 StR 703/86
Der Tatrichter muß jedoch mitteilen, von welcher Mindestzahl von Einzelakten er ausgeht, es sei denn, der Mindestschuldumfang ergibt sich ausnahmsweise - was vorliegend nicht der Fall ist - aus anderen Anhaltspunkten (BGH NStZ 1983, 326). - BGH, 15.02.1984 - 2 StR 886/83
Anforderungen an die tatrichterliche Bestimmung des Schuldumfangs bei einer …
Auszug aus BGH, 09.01.1987 - 2 StR 703/86
Falls das Landgericht nicht in der Lage sein sollte, aufgrund der neuen Hauptverhandlung die Anzahl der Tatakte genau zu bestimmen, wird es bei der Strafzumessung von einer nach dem Grundsatz in dubio pro reo festgestellten Anzahl der Einzelakte auszugehen haben (BGH StV 1984, 243/244).". - BGH, 02.07.1981 - 4 StR 319/81
Voraussetzungen für den Mißbrauch einer Abhängigen - Lebensgrundlage in der …
Auszug aus BGH, 09.01.1987 - 2 StR 703/86
Dieser Umstand kann gegen die Annahme sprechen, der Angeklagte sei durch bewußte Ausnutzung seiner Machtstellung zum Ziel gelangt (vgl. BGH, Beschl. vom 2. Juli 1981 - 4 StR 319/81).